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Schweigepflicht

Der Weg ist das Ziel (chinesisches Sprichwort)

Schweigepflicht

Schweigepflicht & Datenschutz

Heilpraktiker für Psychotherapie (HGP) unterliegen ähnlich wie Ärzten einer Schweigeplicht. Diese verbietet die Weitergabe von Informationen an Dritte ohne Einverständnis des Betreffenden.

Während meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich immer wieder die Erfahrung gemacht, dass sich viele Menschen aus Sorge um ihre Privatsphäre erst sehr spät professionelle Hilfe suchten. Absolute Diskretion das heißt Schweigepflicht steht an erster Stelle bei mir. Deshalb schenken mir bereits Klientinnen und Klienten das Vertrauen, die durch ihre berufliche Position einen besonderen Wert auf Diskretion legen.

Der sorgfältige Umgang mit privaten Informationen wird von mir auch bei der Organisation besonders berücksichtigt. Bei Selbstzahlern gehen die Informationen nicht einmal an Krankenkassen oder sonstigen Institutionen (Arbeitgeber, Behörden, Ärzte), sie verlassen nicht einmal den Raum.

Heilpraktikerin

auf dem Gebiet der Psychotherapie